allgemeine geschäftsbedingungen
(„agb“)
Stand: März 2024
von Julia Brauner - Berliner Straße 2
86633 Neuburg an der Donau („Personaltrainerin“):
§ 1 Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen der Personaltrainerin mit Verbraucher:innen (im Folgenden:
„Kunde“), die die Leistungen und Angebote der Personaltrainerin beinhalten. Verbraucher:in im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Personaltrainerin und dem Kunden gehen diesen AGB vor, wenn
diese explizit vereinbart wurden. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung der Personaltrainerin maßgebend.
§ 2 Vertragsgegenstand und Buchung
(1) Die Personaltrainerin bietet Personaltraining und Gruppentrainings in Form von hochintensiven
Fitnesstrainings teilweise mit Unterstützung durch Kleingeräte (im Folgenden gemeinsam: „Leistungspakete“ oder „Leistung“) als reine Dienstleistungen an. Die genaue Bezeichnung und den Umfang der Leistungsangebote veröffentlicht die Personaltrainerin unter anderem auf ihrer Website www.hiitcamp.de und auf ihren Social Media Profilen.
(2) Die Anfrage des Kunden zur Buchung eines Leistungspakets über das Kontaktformular der Website der
Personaltrainerin, per E-Mail oder telefonisch stellt ein bindendes Angebot dar. Die Personaltrainerin kann dieses Angebot entweder durch Terminvereinbarung oder Buchungsbestätigung annehmen. Angebote der Personaltrainerin sind immer freibleibend. Sie schuldet keinen Erfolg i. S. d. §§ 631 ff. BGB.
(3) Nachträgliche Änderungen der Leistungsangebote bleiben vorbehalten, haben jedoch auf bereits
abgeschlossene Buchungen keinen Einfluss, sofern nicht zwischen der Personaltrainerin und dem Kunden ausdrücklich vereinbart.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die am Tag der Buchung benannten Preise.
(2) Die Abrechnung hat bar, per Paypal oder durch Banküberweisung zu erfolgen.
(3) Die einzuziehenden Forderungen sind sofort mit Buchung des jeweiligen Leistungspakets fällig, sofern nicht
die Fälligkeit unter aufschiebender Bedingung vereinbart wurde.
(4) Die Personaltrainerin kann die Leistungserbringung unter der Bedingung von Vorauszahlung durchführen.
§ 4 Leistungsbedingungen
(1) Leistungstermine werden bei Buchung des Leistungspakets über die Website der Personaltrainerin
bekanntgegeben.
(2) Kann die Personaltrainerin einen verbindlichen Leistungstermin aus nicht vorhersehbaren und nicht zu
vertretenden Gründen nicht einhalten, wird die Personaltrainerin den Kunden unverzüglich darüber informieren und einen neuen Leistungstermin benennen. Nicht vorhersehbare oder nicht zu vertretende Gründe sind beispielsweise bei unvorhersehbarer schwerer Erkrankung der Personaltrainerin oder Untergang ihrer Arbeitsmittel durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder einem sonst unabwendbaren Ereignis gegeben.
(3) Die Personaltrainerin ist berechtigt, sich zur Erbringung des gebuchten Leistungspakets ganz oder teilweise
durch andere Personaltrainer:innen vertreten zu lassen.
(4) Die Leistungserbringung findet grundsätzlich im Freien bei jedem Wetter statt. Im Falle extremer
Wetterbedingungen, die eine Gefahr für Leib und Leben des Kunden oder der Personaltrainerin darstellen können, kann die Personaltrainerin die Leistungserbringung auf einen anderen Zeitpunkt terminieren.
(5) Die Übertragung einzelner Trainingsstunden oder des gesamten Leistungspaketes auf Dritte kann nur mit
ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der Personaltrainerin erfolgen.
§ 5 Vertragslaufzeit & Kündigung
(1) Der Vertrag tritt grundsätzlich mit Abschluss des Buchungsvorganges in Kraft. Die Laufzeit des Vertrages ist
auf den im jeweiligen Leistungspaket benannten Zeitraum bzw. die im Leistungspaket abschließend benannten Leistungstermine (im Folgenden: „vereinbarte Laufzeit“) begrenzt.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind die Leistungen innerhalb von 6 Monaten ab Beginn
des ersten Leistungstermins von dem Kunden in Anspruch zu nehmen. Nimmt der Kunde die Leistungen in vorbezeichnetem Zeitraum nicht in Anspruch, so erlischt sein Anspruch auf die Leistung automatisch.
(3) Bucht der Kunde Gruppentrainings mit festgelegten Leistungsterminen, bezieht sich sein Leistungsanspruch
ausschließlich auf die bei Buchung genannten Termine, sofern nicht eine Terminverschiebung seitens der Personaltrainerin erfolgt. Nimmt der Kunde an einem, mehreren oder allen festgelegten Terminen nicht teil, hat er keinen Anspruch auf Durchführung von Ersatzterminen, Rückzahlung des Leistungspreises oder sonstige Schadensersatzansprüche gegenüber der Personaltrainerin, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus § 10 etwas anderes ergibt.
(4) Kann der Kunde aus gesundheitlichen Gründen aufgrund ärztlicher Anweisung die Leistungen dauerhaft,
mindestens aber für einen Zeitraum von 6 Monaten nicht in Anspruch nehmen, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu. Zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig.
§ 6 Eigenverantwortung & Ausschluss § 1 HeilprG
(1) Während der gesamten Leistungsdauer ist der Kunde für sich selbst verantwortlich.
(2) Bei sämtlichen Instruktionen und Empfehlungen der Personaltrainerin während des Leistungsprozesses
handelt es sich um bloße Hilfestellungen, die die Lebensqualität des Kunden subjektiv spürbar verbessern sollen. Die objektive Messbarkeit einer Verbesserung wird von der Personaltrainerin ausdrücklich nicht geschuldet.
(3) Damit sich die vorbezeichnete Verbesserung einstellen kann, ist zwingend die Mitwirkung des Kunden
notwendig.
(4) Die Leistung der Personaltrainerin stellt keine Heilbehandlung i. S. d. § 1 Abs. 2 HeilprG dar und kann eine
Heilbehandlung i. S. d. § 1 Abs. 2 HeilprG nicht ersetzen. Die Personaltrainerin verspricht und schuldet ausdrücklich keinerlei Heilerfolg. Die Behandlung durch die Personaltrainerin auf ärztliche Anordnung (“auf Rezept”) ist ausgeschlossen.
§ 7 Widerrufsrecht
Dem Kunden steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht & Widerrufsfrist
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Personaltrainerin (Julia Brauner - Berliner Straße 2, 86633 Neuburg an der Donau, Telefonnummer: +49 (0) 152/013 226 17, E-Mail: train@hiitcamp.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, SMS, WhatsApp, Instagram-Chat oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat die Personaltrainerin alle Zahlungen, die sie von dem Kunde erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über dessen Widerruf des Vertrags bei der Personaltrainerin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Personaltrainerin dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunde wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde der Personaltrainerin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Personaltrainerin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll und hat die Personaltrainerin die Dienstleistung vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht des Kunden vollständig.
§ 8 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist berechtigt, von der Personaltrainerin während der Leistungserbringung zur Verfügung gestellte
Kleingeräte auf eigene Gefahr zu benutzen. Der Kunde ist gehalten, mit den zur Verfügung gestellten Gegenständen pfleglich umzugehen.
(2) Der Kunde hat bei Erbringung der Leistung durch die Personaltrainerin kompatible Kleidung (z.B. feste
Sportschuhe, bequeme Sportkleidung) zu tragen.
(3) Die Personaltrainerin erbringt die Leistung grundsätzlich in freier Natur. Allergien oder sonstige
Empfindlichkeiten des Kunden gegen, Gräser, Pollen, Bienenstiche etc. hat der Kunde der Personaltrainerin rechtzeitig vor Buchung des jeweiligen Leistungspaketes mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Mitteilung, ist die Haftung der Personaltrainerin im Schadensfalle ausgeschlossen.
(4) Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren ist grundsätzlich gestattet. Die
Personaltrainerin übernimmt keinerlei Aufsicht über Begleitpersonen und Tiere und haftet für keine Schäden, die der Begleitperson und/oder dem Tier entstehen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Personaltrainerin beruhen. Die Personaltrainerin ist berechtigt dem Kunden das Mitbringen von Begleitpersonen oder Tieren, die störend auf die gebuchte Leistung wirken, zu untersagen.
(5) Der Kunde ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke, Traubenzucker und sonstige Fitnessnahrung
mitzubringen und während der Durchführung der Leistung zu konsumieren. Der Kunde hat in jedem Falle dafür zu sorgen, dass die Getränke während der Durchführung der gebuchten Leistung keine Gefahr für die anderen Kunden und/oder die Personaltrainerin darstellen.
§ 9 Besondere Bedingungen: Personaltrainings "1:1 hiitcamp"
(1) Der Kunde kann auf Anfrage zusätzlich zum jeweiligen Leistungspaket einen individuell von
der Personaltrainerin erstellten Trainingsplan erwerben. Hierfür fällt eine gesonderte Vergütung an.
(2) Sofern das Training am Sonntag oder an Feiertagen durchgeführt wird, fällt der Personaltrainerin hierfür ein
Wochenendzuschlag in Höhe von 25% auf den jeweiligen Stundensatz an.
(3) Der Kunde kann das Training bis längstens 24 Stunden vor Trainingsbeginn kostenfrei durch schriftliche
Mitteilung an die Personaltrainerin stornieren. Bei Stornierung des Trainings nach Ablauf des vorbezeichneten Zeitraumes stehen der Personaltrainerin 50% des Bruttogesamtpreises als Aufwandsentschädigung zu. Nimmt der Kunde ohne vorherige Mitteilung nicht an dem Training teil, so steht der Personaltrainerin der volle brutto-Preis des jeweiligen Trainings zu.
(4) Der Kunde kann ein Training bis 24 Stunden vor Beginn des Trainings durch schriftliche Mitteilung an die
Personaltrainerin verschieben. Verlegt der Kunde den Leistungstermin später als zum vorgenannten Zeitpunkt, so gilt § 9 Abs. 3 entsprechend. Verlegt der Kunde einen Leistungstermin mehr als 2 mal, so entfällt der Termin mit der dritten Verlegungsanfrage ersatzlos. Der Personaltrainerin steht die volle Vergütung für ersatzlos entfallene Trainingstermine zu.
§ 10 Besondere Bedingungen: Gruppentrainings „team hiitcamp“
(1) Neukunden können vor Buchung des Leistungspakets „team hiitcamp“ ein unentgeltliches Schnuppertraining
absolvieren. Sämtliche Regelungen dieser AGB gelten insofern entsprechend.
(2) Kann der Kunde an einem, mehreren oder allen Trainings des gebuchten Gruppentrainings nicht teilnehmen,
so kann die Personaltrainerin dem Kunden nach ihrem Ermessen aus Kulanz ein individuelles Workout für zuhause zusammenstellen oder eine Gutschrift der verpassten Einheiten anbieten. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf eine der vorgenannten Kompensationen.
(3) Kann der Kunde aus gesundheitlichen Gründen aufgrund ärztlicher Anweisung die Leistungen dauerhaft,
mindestens aber in einem Umfang von 25% der Gesamtleistung nicht in Anspruch nehmen, so werden dem Kunden 75% des Stundenpreises der jeweils gebuchten Leistung gutgeschrieben. Zum Erhalt der Gutschrift ist die Vorlage eines ärztlichen Attests vor der verpassten Einheit, längstens aber 5 Tage nach der jeweils verpassten Einheit notwendig.
§ 11 Geistiges Eigentum
Die Personaltrainerin hat das alleinige Urheberrecht an den von ihr individuell angebotenen Kurskonzepten, Trainingsplänen inne. Während der Leistungserbringung darf keinerlei Dokumentation seitens des Kunden erfolgen. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder das Zurverfügungstellen von Teilen oder der gesamten von der Personaltrainerin übermittelten Trainingspläne durch den Kunden an Dritte ist unzulässig.
§ 12 Haftung
(1) Die Personaltrainerin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen oder der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Leib und Leben des Kunden durch die Personaltrainerin beruhen. Sie verfügt über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
(2) Die Personaltrainerin erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen anhand der Informationen
und Angaben, die der Kunde der Personaltrainerin zu seinem gesundheitlichen Zustand schriftlich oder mündlich zur Verfügung gestellt hat. Für im Einzelfall nicht kompatible Leistungsinhalte aufgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem Kunde verschwiegene Informationen zum gesundheitlichen Zustand oder sonstiger besonderer Anforderungen des Kunden haftet die Personaltrainerin nicht.
(3) Die Personaltrainerin haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Kunden bei der Anreise zum Ort der
Leistungserbringung, an seinen zur Leistungserbringung mitgebrachten Wertsachen und sonstigen Unfällen, die von der Personaltrainerin nicht verschuldet sind.
§ 13 Form
Soweit in diesen AGB die Schriftform vorausgesetzt wird, genügt die ausdrückliche Mitteilung per E-Mail, WhatsApp, Instagram oder über die Website der Personaltrainerin.
§ 14 Vertraulichkeit & Datenschutz
Die Personaltrainerin erklärt, bezüglich aller persönlicher, gesundheitlicher Informationen des Kunden, die ihr im Rahmen der Erbringung der Leistung bekannt werden, umfassend und zeitlich unbefristet Stillschweigen zu bewahren.
§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand ist der Durchführungsort des jeweiligen Leistungspaketes sofern nicht ein anderer
Gerichtsstand nach den §§ 12 ff. ZPO vorrangig greift.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie der
Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CISG).
© 2022 Rechtsanwältin Christina Fröhlich – alle Rechte vorbehalten